Schweizer Recht
Anwaltskanzlei Axel Klaus Jung
Erwachsenenschutzrecht
Meine Dienstleistungen:
- Beratung und Vertretung Ihrer Interessen bei Vornahme unverhältnismäßiger Maßnahmen der zuständigen Behörden im Rahmen einer Beistandschaft, wie z.B. unverhältnismäßiger Zugriff auf das Vermögen der verbeiständeten Person.
- Hilfe bei unverhältnismäßigen Eingriffen in die Rechte Dritter aufgrund einer Beistandschaft.
Beispiel:
Auf das Vermögen des Ehepartners der verbeiständeten Person, die selbst nicht verbeiständet ist, wird in unzulässiger Weise durch die Berufsbeistandschaft oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zugegriffen.
- Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Im Kanton Aargau z.B. ist Kindes- und Erwachsenenbehörde ein Gericht, und zwar das Familiengericht.
- Vertretung Ihrer Interessen vor dem Obergericht im Rahmen einer Beschwerde gegen die Entscheidungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
- Beratung bei der Errichtung eines Vorsorgeauftrags (Art. 361 ZGB).
- Formulierung einer Erklärung gemäß § 401 ZGB, wenn die betroffene Person eine Vertrauensperson als Beistand wünscht.
- Vermeidung von behördlichen und gerichtlichen Maßnahmen im Rahmen der Errichtung einer Beistandschaft durch private Vorsorge.